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Tipps vom Handwerker

Wartung, Reparatur und Vorschriften: das Wichtigste

Kurzfassungen meiner Ratgeber. Die ausführlichen Artikel gibt es auf Französisch.

Reversible Klimaanlage: MwSt. sinkt auf 5,5 %

Seit dem 18. Juli 2026 (Erlass vom 13. Juli 2026, veröffentlicht im Journal officiel am 17. Juli 2026) gilt für reversible Klimaanlagen (Luft-Luft-Wärmepumpen), die von einem Fachbetrieb geliefert und installiert werden, in über 2 Jahre alten Wohnungen eine MwSt. von 5,5 % statt 10 %. Bedingungen: Effizienzklasse A++ (Mono-Split) bzw. A+ (Multi-Split) bis 12 kW, konformes Kältemittel, Fernsteuerbarkeit und eine unterschriebene Kundenerklärung auf Angebot oder Rechnung.

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Warum die Klimaanlage warten lassen?

Saubere Filter und Wärmetauscher bedeuten gesündere Luft, weniger Verbrauch und weniger Ausfälle. In Frankreich müssen Wärmepumpen von 4 bis 70 kW, einschließlich reversibler Klimaanlagen, mindestens alle 2 Jahre vom Fachbetrieb gewartet werden (Dekret 2020-912), mit Bescheinigung. Reinigen Sie die Innenfilter während der Nutzung alle 1–2 Monate selbst; ich empfehle eine jährliche Wartung durch den Fachmann.

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Wartung der Wärmepumpe: warum und wann?

Eine gut gewartete Wärmepumpe behält ihre Effizienz und fällt nicht mitten im Winter aus. Die Wartung ist für Geräte von 4 bis 70 kW mindestens alle 2 Jahre Pflicht, auf Initiative des Bewohners, und die Hersteller verlangen sie meist für die Garantie. Ich empfehle eine jährliche Wartung vor dem Winter: Außengerät, Kältekreis, Wasserdruck, Filter, Einstellungen.

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Warum den Wasserenthärter warten lassen?

Das Wasser im Lot ist oft hart. Ein vernachlässigter Enthärter funktioniert nicht mehr oder wird unhygienisch. Die jährliche Wartung umfasst Harzdesinfektion, Einstellung der Härte, Kontrolle des Solebehälters und Filterwechsel. Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wichtig für die Wasserqualität.

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Kalkhaltiges Wasser im Lot: Brauchen Sie einen Wasserenthärter?

Schon mittelhartes Wasser verkalkt Warmwasserbereiter, Wärmepumpe und Armaturen. Nur eine Messung am Wasserhahn zeigt die tatsächliche Härte: Die veröffentlichten Durchschnittswerte liegen oft niedriger als das, was ich bei meinen Kunden messe. Unter 15 °f ist ein Enthärter in der Regel nicht nötig; ab 15 °f schützt er Ihre Geräte; über 25 °f wird er dringend empfohlen. Er soll eine gewisse Härte erhalten (etwa 8 bis 15 °f) und regelmäßig kontrolliert werden.

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Heizkörper unten kalt? Heizungsspülung

Heizkörper unten kalt, Räume werden nicht mehr warm, Geräusche in den Leitungen: Ihr Heizkreis ist verschlammt. Die Spülung (Reinigungsmittel, Spülung Heizkörper für Heizkörper, Magnetfilter, Inhibitor) bringt gleichmäßige Wärme zurück und schützt Kessel oder Wärmepumpe. Vor dem Anschluss einer Wärmepumpe dringend empfohlen.

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Fußbodenheizung mit kalten Zonen

Ältere Fußbodenheizungsrohre haben oft keine Sauerstoffsperre, dadurch bildet sich Schlamm, der die Kreise verstopft. Ich spüle jeden Heizkreis vom Verteiler aus, setze einen Magnetfilter und einen Inhibitor ein und gleiche die Anlage hydraulisch ab. Vor dem Anschluss einer Wärmepumpe an eine bestehende Fußbodenheizung dringend empfohlen.

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Raumweise Heizungsregelung wird Pflicht

Das Dekret 2023-444, geändert durch das Dekret 2025-1343 vom 26. Dezember 2025, schreibt eine automatische raumweise Temperaturregelung vor: im Neubau ab dem 1. Januar 2027, im Bestand bis zum 1. Januar 2030 (Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten). Thermostatventile oder programmierbare Thermostate können die Anforderung erfüllen. 1 °C weniger spart rund 7 % Heizenergie (ADEME).

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Warmwasserbereiter: einfache Pflege gegen Ausfälle

Betätigen Sie die Sicherheitsgruppe alle 3 bis 4 Wochen, aber nie, wenn dies lange nicht gemacht wurde: Ein verkalktes Ventil schließt danach oft nicht mehr. Einige Tropfen während des Aufheizens sind normal, ein ständiger Abfluss nicht. Halten Sie das Speicherwasser bei etwa 55–60 °C und rufen Sie einen Fachmann, wenn das Wasser lauwarm wird, knistert oder sich verfärbt.

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Lüftung: warum und wie warten?

Die Lüftungsanlage muss dauerhaft laufen (französische Vorschrift seit 1982). Reinigen Sie Abluftventile und Zuluftöffnungen alle 3–6 Monate, wechseln Sie die Filter von Anlagen mit Wärmerückgewinnung alle 3–6 Monate und lassen Sie die Anlage vom Fachmann prüfen (bei Wärmerückgewinnung jährlich).

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